AfD-Kreisverband Altötting: Trinkwasser mit PFOA-Werten über 0,1 Mikrogramm pro Liter ist mangelbehaftet

ALTÖTTING / KASTL / EMMERTING / TÜSSLING – Der Kreisverband Altötting der AfD ist zwar nicht in den Gemeinderäten der PFOA-belasteten Gemeinden vertreten, das hindert ihn jedoch nicht daran, immer dann für die Bürger im Rahmen einer konstruktiven Oppositionsarbeit politisch aktiv zu werden, wenn das politische Handeln der beteiligten Akteure Defizite aufzuweisen scheint.

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Oppositionsarbeit des AfD-Kreisverbands Altötting zum Thema PFOA

Nach Auffassung des Kreisverbands Altötting weist der Umgang der Altparteien zum Thema PFOA in folgenden drei Punkten Defizite auf, die der Kreisverband Altötting der AfD auch wie folgt selbsttätig beheben hilft:

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Informationsdefizite zu PFOA

Aus Sicht des Kreisverbands Altötting der AfD ist es ein erstes Defizit der beteiligten Akteure, daß die  Bürger durch die offiziellen Stellen nur lückenhaft informiert werden. Diesem Defizit hat der AfD-Kreisverband mit einem umfassenden Artikel in seinem Online-Organ abgeholfen.

Erst jetzt haben die Bürger im Landkreis die Möglichkeit sich voll umfänglich über PFOA zu informieren.

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Der AfD-Kreisverband Altötting bietet ehrenamtlich PFOA-Massenbluttests an

Aus Sicht des Kreisverbands Altötting der AfD ist es ein zweites Defizit der beteiligten Akteure, daß sie sich seit einem Jahr weigern Massenbluttests zu ermöglichen. Diese Weigerung der Behörden ist noch immer nicht vollständig überwunden. Der Kreisverband Altötting hatte Bürger von Kastl dabei unterstützt gehabt, als Betroffene ihren Anspruch gegenüber der Gemeinde geltend zu machen, eine Möglichkeit zu schaffen, den PFOA-Wert in deren Blut zu ermitteln, der durch Wasser zustande gekommen ist, das diese Bürger bei der Gemeinde gekauft und konsumiert hatten.

Bürgermeister Mitterer fühlt sich für die Folgen, die das von seiner Gemeinde an seine Bürger verkaufte Wasser in deren Blut anrichtet jedoch unzuständig und ließ das Begehen an eine andere Behörde weiterleiten. Im Gegensatz zu Bürgermeister Mitterer ist der AfD-Kreisverband Altötting der Auffassung, daß die Gemeinde sehr wohl dafür verantwortlich ist, was das von ihnen an die Bürger verkaufte Wasser in deren Blut anrichtet. Diese Verantwortung der Gemeinde Kastl geht schon aus der Fürsorgepflicht der Gemeinde als Behörde für ihre Bürger hervor. Diese Verantwortung der Gemeinde Kastl geht außerdem als Nebenpflicht aus den Verträgen der Gemeinde Kastl mit ihren Bürgern zum Bezug von Trinkwasser hervor.

Aus diesem Grund haben Aktivisten des AfD-Kreisverbands Altötting in Kastl, Emmerting und Tüssling  am Wochenende vor der Dezember-Kreistagssitzung ca. 3000 Flyer an die betroffenen Haushalte verteilt, wodurch die Bürger erstmals die Information erhielten, daß in einem ähnlich gelagerten Fall in Doordecht (NL) die Behörden sehr wohl  Massenbluttests ermöglichten. Erst so konnte der Widerstand der Altparteien gegen PFOA-Massenbluttests in der Kreistagssitzung zumindest teilweise überwunden werden.

Doch die Altparteien taktieren weiter. Die Argumente lauten nun: a) Es ist unklar, wer die Kosten trägt; b) der Beschluß sei nicht verbindlich, da weniger als 50% der Abgeordneten anwesend waren etc.

Hierbei wird in der Regel das Argument vorgetragen, „…daß sich hieraus keine neuen Ergebnisse ergeben würden…“.  Dieses Argument ist selbsterklärend. Aus Sicht der Behörden mag es „…kein neues Ergebnis…“ sein, wenn eine fiktive Frau Schmidt aus Emmerting einen PFOA-Wert von z.B. 100 Mikrogramm und ein fiktiver Herr Huber aus Kastl einen PFOA-Wert von z.B. 120 Mikrogramm in ihren Lebern mit sich herumtragen. Wir meinen im Gegensatz zu den Behörden: Für Frau Schmidt und Herrn Huber sind es sehr wohl „…neue Ergebnisse …“, wenn sie erstmals erfahren, daß sie belastet sind.  Frau Schmidt und Herrn Huber haben erst mit diesem Wissen die Möglichkeit für sich persönlich z.B. eine engere Krebyprophylaxe zu betreiben, als zuvor. Außerdem haben sie erst mit diesem Wissen die Möglichkeit einen ihnen möglicherweise  durch PFOA entstandenen Schaden geltend zu machen.

Der Unterschied zwischen der Position der Behörden und der Position der AfD ist also, daß das Interesse der Behörden ausschließlich auf die Statistik gerichtet ist und den Behörden die Einzelschicksale einzelner Bürger offenbar völlig gleichgültig sind. Der AfD-Kreisverband Altötting nimmt die genau umgekehrte Wertung vor: uns ist die Statistik der Behörden völlig gleichgültig und wir haben ein Interesse daran, daß jeder betroffene Bürger die Möglichkeit hat, eine individuelle PFOA-Belastung zu ermitteln!

Daher wird der AfD-Kreisverband Altötting das Jahr 2018 damit beginnen allen interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihren PFOA-Wert in Erfahrung zu bringen.

Eigenes Werk

Hierzu werden in einer Arztpraxis durch zwei zugelassene Ärzte, die durch ausgebildetes medizinisches Personal unterstützt werden in einer Praxis im Landkreis  Blutabnahmen ermöglicht. Die Proben werden anonymisiert an ein ausländisches toxikologisches Institut gesandt werden und dort zum Selbstkostenpreis von 70€ auf PFOA toxikologisch untersucht werden. Dieser gesamte Vorgang wird also vollkommen unabhängig von bayerischen Behörden abgewickelt werden, da wir zu den bayerischen Behörden auch im Landkreis inzwischen jegliches Vertrauen restlos verloren haben.

Eigenes Werk

Da es unseren Informationen nach völlig unklar ist, ob Krankenkassen diese Untersuchung erstatten, können wir diese Leistung nur anbieten, wenn die Interessenten diese Leistung privat über uns bezahlen und dann selbst um deren Erstattung bei ihrer Krankenkasse nachsuchen. Wir betonen herbei, daß das gesamte von uns gestellte Personal diese Leistung den Bürgern des Landkreises kostenfrei zur Verfügung stellt! Wir betonen darüber hinaus, daß bei unserem Angebot keine CSU-geführte Behörde bei auch nur einem einzigen der Prozessschritte irgend eine Art von Einfluß ausübt. Daten und Informationen: vgl. Flyer. Das  Telefon wird ab dem 2.1.2018 besetzt sein.

Jedenfalls haben nun die Bürger die Möglichkeit, selbst zu wählen, ob sie

a) ggf. irgendwann ihr Blut in der CSU-Behörde untersuchen lassen, die sich bisher standhaft geweigert hatte, Bluttests durchzuführen

b) am 10. Januar ihr Blut völlig unabhängig von jeglichem Einfluß der Altparteien für 70€ untersuchen lassen.

Das nennen wir: Echte Wahlfreiheit!

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Der AfD-Kreisverband Altötting fordert sofortige Bereitstellung von mangelfreiem Trinkwasser in den Orten Kastl, Tüssling, Emmering

Die Bürger des Landkreises haben mit ihren Wasserversorgern einen Vertrag zum Bezug von Trinkwasser geschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung ihrer vertraglichen Hauptpflichten und vertraglichen Nebenpflichten.Die Hauptpflicht des Bürgers als Vertragspartner ist es hierbei die Ware (Wasser) vertragsgemäß zu bezahlen. Die Hauptpflicht des Wasserlieferanten als Vertragspartner ist es hierbei eine mangelfreie Ware (Wasser) zu liefern.

So wie der Kreisverband Altötting die ihm vorliegenden Vorschriften versteht, ist die Ware Wasser dann mangelfrei, wenn Fremdstoffe den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Dieser Wert wird von den Behörden „Zielwert“ genannt (vgl. Anlage 1). Das galt also schon immer auch für den Fremdstoff PFOA. Folglich stellte Wasser mit einem PFOA-Gehalt schon immer(!) eine mangelhafte Ware im Sinne des Vertragsrechts dar. Dies haben alle zuständigen Behörden ihren Bürgern bisher offenbar verschwiegen und verschweigen es ihnen offenbar noch heute.

Der von den Behörden bisher für PFOA kommunizierte Wert von 0,3 Mikrogramm PFOA pro Liter Wasser existiert zwar auch, aber hierbei handelt es sich um den Wert, ab dem die Behörden amtlich verpflichtet sind, einzugreifen; er  wird als „Leitwert“ bezeichnet.

Dies verstehen wir so, daß der Staat es bei PFOA-Werten zwischen 0,1 und 0,3 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser es bis Herbst 2016 ausschließlich dem Bürger überlassen hat, die Mangelhaftigkeit der Ware (Wasser) beim Vertragspartner geltend zu machen und Abhilfe zu verlangen.

Im Herbst 2016 haben die Behörden die „Zielwert“ genannte Eingreifschwelle von 0,3 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser auf 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser abgesenkt. Aus diesem Grund sind nun die Behörden verpflichtet bereits oberhalb von 0,1 Mikrogramm PFOA pro Liter Trinkwasser einzuschreiten, was sie ja auch versuchen.

Dies ändert aber nichts daran, daß z.B. das von der Gemeinde Kastl an die Bürger verkaufte Trinkwasser mehr als 0,1 Mikrogramm PFOA pro Liter Trinkwasser enthält und damit für die Bürger Kastls eine mangelhafte Warenlieferung darstellt.

Aus Sicht des Kreisverbands Altötting der AfD ist das Landratsamt als Aufsichtsorgan verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß die Gemeinde Kastl den Bürgern sofort mangelfreie Ware (Trinkwasser) liefert. Es ist für den AfD-Kreisverband Altötting aber nicht erkennbar, wie das Landratsamt dieser Pflicht derzeit nachzukommen scheint.

Darüber hinaus ist es aus Sicht des Kreisverbands Altötting der AfD ist Pflicht der Gemeinde Kastl, den Bürgern sofort mangelfreie Ware (Trinkwasser) zu liefern. Es ist für den AfD-Kreisverband Altötting aber ebenfalls nicht erkennbar, daß die Gemeinde Kastl dieser Pflicht derzeit nachkommt.

Aus diesem Grund hat der AfD-Kreisverband Altötting einen Bürger der Gemeinde Kastl dabei unterstützt, die Forderung an die Gemeinde Kastl heranzutragen, diesen vertraglichen Mangel abzustellen und schnellstmöglich mangelfreie Ware (Wasser) zu liefern und zwar noch bevor die Filteranlage in Betrieb ist.

Dies könnte z.B. durch Lieferung von Flaschenwasser zum Trinken und Kochen durch die Gemeindebürger geschehen. Natürlich hat diese Lieferung kostenfrei zu erfolgen, denn der Preis für das Wasser ist ja in den Verträgen mit den Bürgern definiert.

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Konstruktive Oppositionsarbeit für die Bürger

Der AfD-Kreisverband Altötting verwiest bei dieser Gelegenheit darauf, daß die Gemeinden, die gezwungen sind, eine Aktivkohlefilteranlage zu betreiben, einen der höchsten Wasserpreise in Bayern haben, da natürlich die Kosten für den Filter und deren Wechsel über den Wasserpreis an die Bürger weitergeleitet werden. Da die PFOA-Werte im Trinkwasser nach gegenwärtiger Information in den kommenden 30 Jahren eher noch steigen werden, und erst dann ggf. zu sinken beginnen, fordert der AfD-Kreisverband Altötting die Zufuhr von Frischwasser z.B. durch eine Wasserleitung von außerhalb.

Darüber hinaus gibt der Kreisverband Altötting der AfD den Bürgern im Landkreis die Zusage Konsequent auf Seiten der Interessen der Bürger zu stehen und sich nicht von den Hütchenspielereien der Altparteien beeindrucken zu lassen, die, wie auch an diesem Beispiel erkennbar, allesamt nur ein gemeinsames Ziel zu verfolgen scheinen: Zu verhindern, daß der Bürger seine Rechte kennt und geltend macht.

Was dabei herauskommt, wenn ein CSU-Landtagsabgeordneter bei einer CSU-Behörde (Umweltamt) nachfragt, ob eine CSU-Behörde (Landratsamt) einen Fehler gemacht haben könnte, braucht keine weitere Erklärung. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die „Oppositionsarbeit“ von SPD und Grünen sich darin erschöpft, Zeitungsartikel auf Facebook zu posten.

Die Botschaft der Altparteien an die eigenen Wähler ist damit sonnenklar. Sie lautet: „Bei 14,5% Wähler für die AfD im Landkreis Altötting haben wir es noch nicht nötig unsere Politik der Mauschelei und des Hinhaltens zu ändern“

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Brief an die (Wasserwerke der) Gemeinde Kastl

An die / den

Wasserwerke der Gemeinde Kastl /

Bürgermeister Mitterer

84556 Kastl (Obb)

Kastl, den 16.12.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mitterer,

vielen Dank für Ihre rasche Umsetzung meines Wunschs, Massenbluttests zu ermöglichen. Es freut mich, daß mein bescheidenes Schreiben vom 25.11. dazu beigetragen hat, eine einjährige Untätigkeit der offiziellen Stellen zu beenden. Bedauerlicherweise ist jedoch noch ein Punkt offen.

Von den offiziellen Stellen wird immer der „Leitwert“ von 0,3 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser als maßgeblich kommuniziert. Dies ist wirkt in folgenden drei Punkten irreführend:

  1. Bedauerlicherweise wird den Bürgern nicht mitgeteilt, daß dieser „Leitwert“ von 0,3 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser lediglich als „Eingreifwert“ für die Behörden maßgeblich ist, unterhalb dessen die Behörden verpflichtet sind, einzuschreiten.
  2. Den Bürgern wird herzu offenbar ebenfalls verschwiegen, daß es außerdem schon immer einen unveränderten „Zielwert“ von 0,1 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser gab.
  3. Außerdem wird den Bürgern offenbar ebenfalls die Information vorenthalten, daß NICHT etwa der „Leitwert“ von 0,3 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser, sondern der bisher nicht kommunizierte „Zielwert“ von 0,1 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser den Maßstab für qualitativ einwandfreies Trinkwasser der Bürger darstellt.

Als Vertragspartner der Wasserwerke haben wir Anspruch auf Lieferung von mangelfreier Ware, also vorliegend von mangelfreiem Wasser. Mangelfrei in diesem Sinne ist aber offenbar nur Wasser, das unterhalb des „Zielwerts“ von 0,1 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser liegt und zwar schon seit über 10 Jahren (vgl. Anlage 1).

Vor diesem Hintergrund vertrete ich die Auffassung, daß ich Anspruch auf Lieferung von mangelfreier Ware / Wasser, also von Wasser mit PFOA-Werten unterhalb vom „Zielwert“ von 0,1 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser habe. Dies ist derzeit ausweislich der offiziellen PFOA-Werte nicht der Fall (vgl. Anlage 2). Dieser Mangel ist auch seit mindestens einem Jahr bekannt.

In bitte Sie und/oder die Wasserwerke um unverzügliche Beseitigung dieses Mangels und um unverzügliche Lieferung von mangelfreiem Wasser binnen spätestens 14 Tagen. In Betracht kommen könnte: Flaschenwasser; Tankwagen; Mischung mit unbelastetem Wasser im Hochbehälter etc.

Darüber hinaus bitte sich Sie auf der nächsten Gemeinderatssitzung (also Januar) einen Antrag zu stellen, auf dessen Grundlage wir unverzüglich mit mangelfreiem Wasser, also mit Wasser mit einem PFOA-Wert von unter 0,1 Mikrogramm PFOA auf einen Liter Trinkwasser versorgt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Familie …. 84556KAstl (Obb))

 

Anlage 1

Screenshot Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/pft-im-trinkwasser.pdf

 

Anlage 2

Quelle: Eigenes Werk nach einer Vorlage aus einer Bürgerversammlung der Gemeinde Kastl